Auch heute möchte ich einen neuen Beitrag zum Thema „Parlamentsdeutsch“ schreiben:
Im Ältestenrat sind nicht – wie vielleicht zunächst angenommen wird – die ältesten Parlamentarier. Es handelt sich vielmehr um erfahrene. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellervertretern (derzeit sechs) sowie 23 weiteren Abgeordneten.
Die Aufgabe des Ältestenrates besteht hauptsächlich in der Unterstützung des Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag. So legt er beispielsweise die Termine für die Sitzungswochen fest und einigt sich über die Tagesordnung. Er ist ein geschäftsführendes Gremium des Deutschen Bundestages. Wegen der Aufgabenfülle setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die fachlich unterstützen.
Der Ältestenrat ist außerdem der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten über parlamentarische Abläufe besprochen und geschlichtet werden.
Übrigens auch die jeweiligen Landtage haben einen Ältestenrat.
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