Fricke bloggt


Rede zur Reform des Haushaltsrechtes
Juli 3, 2009, 12:50
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Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Haushälter

in meiner Rede vom 5. März zur ersten Lesung dieses Gesetzes habe ich die grundsätzliche Zustimmung meiner Fraktion zu den Regeln des Gesetzentwurfes betont, weil ich die Möglichkeit einer Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme für gegenwärtig notwendig halte.

Meine Kritik, die ich jedoch damals ebenfalls deutlich machte, richtet sich nach wie vor auf das Fehlen einer gesetzlich geregelten Beteiligung, respektive einer Einbindung und damit einer Einflussnahmemöglichkeit des Parlamentes auf die in § 49a HGrGMoG vorgesehenen Ausgestaltungen der Standards für kamerale, doppische sowie für Produkthaushalte. Sie besteht nach wie vor.

Auf diese Kritik jedoch sicherte das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss jedoch numehr wenigstens zu, das Parlament unverzüglich und umfangreich über beabsichtigte Ausgestaltungen in diesem Bereich zu informieren.

Damit besteht zukünftig eine gewisse Einflußnahmemöglichkeit des Haushaltssouveräns in diesem wichtigen Bereich des Handwerksrechts der Haushaltsführung. In der Hinterhand bleibt, dass der Gesetzgeber jederzeit in der Lage wäre, Änderungen des Gesetzes vorzunehmen.

Ich bleibe aber dabei, dass Verfahrensrecht und technische Regularien auch ein Teil des Rechts sind und einen erheblichen Machteinfluss vermitteln können. Gerade die Fehler des Bilanzrechtes, insbesondere bei Banken, die wir über die EU auf ein Fachgremium übertragen, ohne dass es eine wirkliche parlamentarische Kontrolle gibt, haben doch in den vergangenen Monaten uns allen gezeigt, wie notwendig es ist, sich mit Produktschlüsseln, Ziffern, Buchungsvorgaben und vielem ähnlichem mehr zu beschäftigen, was auf den ersten Blick technisch wirkt und auf den zweiten Blick aber von großer Bedeutung ist.

Dass solche Technik bei manchen Abgeordneten nicht so beliebt ist, mag zutreffen, jedoch werden wir als Abgeordnete nicht dafür gewählt, nur die Gesetze zu machen, die wir mögen, sondern diejenigen, die wir machen müssen, bzw. machen sollten.

Die nunmehr erfolgte ausdrückliche mündliche Zustimmung zu den frühzeitigen Informationen nach § 49a Absatz 1 und Absatz 2 macht es meiner Fraktion leichter, zuzustimmen.

Endgültig jedoch hat sich die FDP Bundestagsfraktion entschieden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil sie über einen gemeinsamen Änderungsantrag mit den Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bereich der Unternehmensbeteiligung etwas ereicht hat, was viele Haushälter schon die ganze Legislaturperiode erreichen wollten. Ich verweise insofern diejenigen Feinschmecker, die diese Entscheidung interessiert, auf die Haushaltsdrucksache 16(8)6079 vom 30.6.2009 und deren Begründung.

Worum geht es? Vorab: Der neue Artikel 4 der mit dem Änderungsantrag eingefügt worden ist, sieht einerseits vor, dass nunmehr auch das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses die gleichen Kontrollrechte und Kontrollinstrumente erhält wie das parlamentarische Kontrollgremium. Entsprechend wird außerdem eine Berichtspflicht etabliert. Diese Änderung des §10 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung war sachlogisch nötig und richtig.

Viel wesentlicher jedoch ist die Einfügung des § 69a in die Bundeshaushaltsordnung.  Spiritus Rektor hinter dieser Regelung ist, und dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken, der Kollege Jochen Konrad Fromme. Ihm gebührt großer Dank, so wie ich finde seitens des gesamten Parlamentes, denn mit diesem Gesetzentwurf sind die Kontrollrechte des Bundestages bei Bundesbeteiligungen wesentlich gestärkt worden. Es ist seinem Einsatz nicht unwesentlich zu verdanken, dass es doch noch zu diesem Ergebnis gekommen ist. Die FDP hat auch deswegen den Antrag mit gestellt, weil wir seit Beginn der Legislaturperiode kritisiert haben, dass viele Bereiche der Bundesbeteiligungen außerhalb der Kenntnis des Parlamentes sind und dass das Parlament dann sowohl die guten, wie auch die schlechten Nachrichten nur hinnehmen konnte und die haushaltärischen Verpflichtungen, viel seltener die haushaltärischen Vorteile, umsetzen musste.


Besonders ärgerlich war der ständige Verweis auf angeblich gesetzlich gegebene Geheimhaltungspflichten und vieles andere mehr. Der Bund ist der Eigentümer, der Steuerzahler ist für diese Beteiligung in der Haftung, deswegen muss es dem Eigentümer, vertreten durch sein Parlament, dieses Vertreten durch den Haushaltsausschuss möglich sein, die entsprechenden Informationen auch zu bekommen.


Da sich der Haushaltsausschuss durchaus bewusst war, dass die Informationen im Rahmen der Kontrolle von Bundesbeteiligungen sehr sensibel sein können, hat er die Unterrichtung über grundsätzliche bzw. wesentliche Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen dem, wie es verkürzt heißt, Kreditfinanzierungsgremium, also dem Gremium nach § 3 des Gesetztes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes übertragen. Dieses Gremium tagt nun schon seit mehreren Jahren und befasst sich mit den sensiblen Fragen der Bundesschuldenverwaltung. Bisher hat es aus diesem Gremium keine Berichte gegeben, was, insofern sei auch dem gegenwärtigen Vorsitzenden Steffen Kampeter ausnahmsweise einmal gedankt, für das Gremium und seine Professionalität spricht.


Wir haben als Haushälter die Pflicht, uns um die finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt und damit für die gesamte Gesellschaft zu kümmern. Dazu gehört nun einmal auch der Bereich der Bundesbeteiligungen. Würden wir hier nicht nachfragen, würden wir hier nicht kontrollieren, würden wir hier nicht der Bundesregierung entsprechende Hinweise geben, wir würden unsere Aufgabe nicht richtig wahrnehmen können und haben dieses teilweise in der Vergangenheit, egal durch welche Parteien die Bundesregierung besetzt war, auch nicht tun können.

In Richtung Exekutive sei mir deshalb noch erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es zwar schön ist,  wenn die Regierung die Bundesbeteiligung kontrolliert, aber auch die Regierung muss immer wieder damit rechnen, dass im Rahmen der Gewaltenteilung das Parlament nicht nur der Gesetzgeber ist, sondern auch derjenige ist, der die Exekutive die Grenzen aufzeigt, denn sonst wird die Tendenz zu einer exekutiven Demokratie mit einem kleinen parlamentarischen Annex weiter verstärkt. Dass wir das nicht wollen, sollte sich eigentlich aus sich selbst ergeben, hat sich doch erst wieder in dieser Woche durch das Bundesverfassungsgericht eine notwendige Korrektur in die richtige Richtung erfahren.


Über das durch dieses Urteil auch für die Haushälter notwendig gewordene Nachsitzen freue ich mich daher ebenso, wie über dieses Gesetz und hoffe nunmehr, dass der Bundesrat weise entscheidet und dem Gesetzentwurf zustimmt.

Vielen Dank!


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