Fricke bloggt


Praktikumsbericht von Johannes Jarchow
Juni 19, 2009, 3:03
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Am Morgen des 25.05. war es also soweit; ich stand vor dem Paul-Löbe-Haus, den Berliner Hauptbahnhof in Sichtweite, und war bereit mein vierwöchiges Praktikum im Büro des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Otto Fricke zu beginnen. Ich hatte mich zwar im Vorfeld ausführlich über den Haushaltsausschuss und dessen Vorsitzenden informiert, jedoch hatte ich keine wirkliche Vorstellung von der Arbeit die mich dort erwarten würde.

Nach dem ich meinen „Dienstausweis“ erhalten hatte ging es auch sofort los und ich durfte Herrn Fricke zu einer Podiumsdiskussion mit dem Titel „Vernetzte Sicherheit“ begleiten. Das war also mein Einstieg in eine turbulente Sitzungswoche und gleichzeitig äußerst interessant, Otto Fricke gleich in Aktion zu sehen. Es folgten weitere spannende Termine, wie der schon fast legendäre „Fricke & Solms“ Dreh, ein Interview für die ARD sowie ein Gastvortrag auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der freien Berufen. Es war beeindruckend zu sehen, wie Otto Fricke die unterschiedlichsten Situationen, konzentriert, sachlich und immer mit einer gewissen Leichtigkeit, bewältig hat.

Zudem wurde es mir ermöglicht, an der Arbeitsgruppe „Haushalt“ und an dem „Arbeitskreis II“ teilzunehmen. Dies war insofern interessant, als dass man einen sehr guten Eindruck von der Arbeit innerhalb der Partei bekommt. Das absolute Highlight meiner ersten Woche war der Besuch der Sitzung des Haushaltsausschusses, in der aus aktuellem Anlass die Bundesminister Steinbrück und zu Guttenberg als auch der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Frank-Jürgen Weise, ihre Berichte vorgetragen haben. Besonders spannend war die Anhörung der Minister am Morgen nach den Verhandlungen mit FIAT und Magna.

Die tägliche Büroarbeit bestand darin, Anfragen und aktuelle Themen zu bearbeiten und natürlich sich den „Fachgesprächen“ des persönlichen Referenten, Florian Rohde, zu stellen.

Die letzte Woche meines Praktikums war dank einer Sitzungswoche wieder vollgepackt mit Terminen und Veranstaltungen. Es ging los mit einer Podiumsdiskussion auf dem Bundeskongress Haushaltsmodernisierung, weiter zu einem Gespräch mit dem ‚Lenkungskreis Infrastruktur’ des Deutschen Verkehrsforums und zwischendurch ein kurzes Radio Interview mit radioeins, um nur ein paar aufzuzählen. Hinzu kommen noch diverse Einzelgespräche mit Leuten aus der Wirtschaft und natürlich die üblichen Sitzungen. Ich hatte das Glück und durfte Otto Fricke zu fast allen Terminen begleiten. Während meiner letzten Woche standen aber auch etwas entspanntere Termine auf dem Kalender, wie etwa das ‚Fest des Westens’ in der Nordrhein-Westfälischen Landesvertretung.

Zusammenfassend waren es vier ereignisreiche und spannende Wochen, die es mir ermöglicht haben, einen tiefen Einblick in den Alltag eines Bundestagsabgeordneten, der auch zugleich der Vorsitzender des Haushaltsausschusses ist, zu bekommen.

Ich möchte mich ganz herzlich bei Otto Fricke und seinem Team für diese tolle Zeit bedanken. Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wahljahr 2009!



Rede zum Antrag der Grünen „Kontrollrechte aus Bundesbeteiligungen strategisch nutzen“
Juni 19, 2009, 11:09
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Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Der Antrag der Grünen zeigt mal wieder eindrucksvoll, wie dicht Licht und Schatten beieinander liegen können. Die Intention verbesserter Kontrollmechanismen und einer höheren Qualität in den Aufsichtsgremien bei im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen bzw. bundesseitiger Beteiligung ist vor dem Hintergrund der verlustreichen Fälle IKB und KfW nachvollziehbar. Ein derartiges generelles Anliegen ist also zu unterstützen. In diesem Zusammenhang müssen jedoch einige grundsätzliche Dinge offensichtlich noch einmal klargestellt werden. Die vornehme Aufgabe des Staates ist der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern. Unter diesen Begriff fallen aber faktisch auch die Beteiligungen des Bundes an Unternehmen, da diese Form von „Volksvermögen“ den Bürgern und nicht etwa einer Regierung gehört. Hinzu kommt, dass der Staat eben auch kein Unternehmer ist und niemals sein wird. Die Folgen der Staatswirtschaft müssen auch 20 Jahre nach dem Fall der Mauer noch immer von den Steuerzahlern in ganz Deutschland geschultert werden. Generell hat sich der Staat also aus jedweden Beteiligungen an privaten Unternehmen herauszuhalten. Muss er sie aber dennoch eingehen, so ist gleichzeitig Vorsorge für eine baldige Beendigung einer solchen Beteiligung zu treffen. Im englischen würde man hier von einer „Exit Strategie“ sprechen. Die FDP hat die Privatisierung der ehemals großen Staatsbetriebe Post, Lufthansa und Bundesbahn damals angestoßen und vorangetrieben. Der von mir hoch verehrte und leider viel zu früh verstorbene ehemalige Bundeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt war treibende Kraft bei der Privatisierung derartig großer Unternehmen. Ist der Staat aber – aus was für Gründen auch immer – gezwungen, Unternehmensbeteiligungen vorübergehend zu halten, dann stellt sich die Frage nach dem Umgang mit seinen aus diesen Beteiligungen erwachsenden Aufsichtsrechten. Hier sollten nach meiner Überzeugung zwei Grundregeln beachtet werden. Die eine lässt sich mit dem Worten der Schadens- und Gefahrenabwehr umschreiben. Hierunter ist zu verstehen, dass über das Aufsichtsmandat nach Möglichkeit verhindert werden muss, dass die Staatsbeteiligung aufgrund von Missmanagement an Wert verliert und letztlich ein Schaden für den Steuerzahler daraus entsteht. Bei dieser Frage sind die ersten vier Forderungen der Antragsteller durchaus als hilfreich zu begrüßen, weil hierdurch mehr Transparenz und Professionalität und weniger Missbrauch und Nachlässigkeiten bei der Mandatsausübung zu erwarten sein werden. Nach der anderen Grundregel darf der Staat jedoch nur minimal in unternehmerische Entscheidungen hineinregieren. Er hat sich jede Form der Wettbewerbsverzerrung und unnötigen Einflussnahme zu versagen. Der Staat ist kein Unternehmen und wird auf diesem Gebiet langfristig immer zum Schaden der Steuerzahler versagen. Die vornehmlich bei sozialdemokratischen Politikern immer wieder durchkommende Versuchung, „Unternehmer zu spielen“ muss daher mit aller Entschiedenheit verhindert werden. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir daher gerade einen Antrag zur Abschaffung der Sozialisierung und einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes gestellt. Dass nun die Grünen auch nicht frei von dieser Versuchung sind, zeigen sie mit den weiteren Forderungen in ihrem Antrag deutlich. Im Bereich des Corporate Governance Codex die Anwendung von ökologischen und sozialen Kriterien für die Unternehmenspolitik zu fordern zeigt eindrucksvoll, dass man hier eine „grüne Suppe“ mitkochen möchte, die ganz eindeutige gegen den Grundsatz der maximalen Heraushaltung bei unternehmerischen Entscheidungen verstößt. Oder sollen Unternehmen vielleicht über staatliche Beteiligungen verpflichtet werden, nur noch Jute statt Plastik zu kaufen? Insgesamt ein Antrag mit etwas Licht aber auch viel ideologischem Schatten. Der Schattenteil des Antrags jedoch hat auch sei Gutes – zeigt er doch eindrucksvoll wie wenig die Grünen von einer gut funktionierenden sozialen Marktwirtschaft und der schlanken aber harten Rolle des Staats in einer solchen verstehen. Als FDP im Deutschen Bundestag werden wir uns aus diesem Grunde enthalten.

Vielen Dank!



Patientenverfügung
Juni 18, 2009, 4:39
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Nach jahrelanger Debatte hat der Bundestag heute eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügung verabschiedet. In Zukunft haben sie in hohe rechtliche Verbindlichkeiten und müssen – unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung – beachtet werden.

Zu meinem großen, persönlichen Bedauern – und an dieser Stelle geht es nicht um Gewinnen oder Verlieren, sondern um ethische Verantwortung – hat der sogeannte „Stünker Entwurf“ die meisten meiner Kollegen überzeugt.

Ich habe heute im Plenum noch einmal meine Position deutlich gemacht:

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Jochimsen, wenn es einen Beweis dafür gibt, dass das Parlament vor dem Sterben nicht versagt, dann ist es, unabhängig davon, wie die heutige Abstimmung ausgeht, diese Debatte, wie sie bisher geführt wird. Das muss das Parlament auch einmal nach draußen deutlich machen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Heute ist mit Lord Dahrendorf jemand gestorben, der für ein FDP‑Mitglied sehr große Bedeutung hat.

(Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht nur für ein FDP-Mitglied, Herr Kollege!)

Zu seinem 80. Geburtstag ist in der FAZ ein Artikel erschienen, der die schöne Überschrift „Die Freiheit, sich anders zu entscheiden“ trägt. Das ist der Kern, um den es geht, nämlich die Angst, sich falsch entschieden zu haben und es nicht mehr rückgängig machen zu können.

(Joachim Stünker (SPD): Nein!)

Das ist die Angst der Menschen, Herr Kollege Stünker. Ich rede nicht von den juristischen Kategorien wie Sie, sondern von der Angst, die mir in Gesprächen begegnet. Wenn ich mich entscheide, dann will ich, dass das gilt. Aber ich will immer die Hoffnung haben, mich nicht falsch zu entscheiden.

(Joachim Stünker (SPD): Dann können Sie widerrufen!)

In einem immerwährenden Dialog muss sich jeder damit auseinandersetzen.

Vor diesem Hintergrund sage ich an die Adresse von Herrn Hüppe und des Ärztepräsidenten: Es gibt schon rechtliche Regelungen. Es geht nicht um die Frage: kein Gesetz oder ein schlechtes Gesetz. Es gelten bereits Gesetze. Neben der Menschenrechtskonvention gibt es das Grundgesetz, das auch aufgrund der Drittwirkung von Grundrechten für das Verhältnis des Patienten zum Arzt gilt.

(Joachim Stünker (SPD): Das Betreuungsrecht!)

- Das Betreuungsrecht auch. – Mir geht es darum, das ganz hoch anzusetzen. Deshalb verweise ich auf die Verfassung. Nun müssen wir uns fragen, ob wir es präzisieren können. Wir können auf keinen Fall ganz präzise sein. Wir können nicht den Einzelfall regeln. Das sollten wir als Gesetzgeber erst gar nicht versuchen. Aber können wir es besser machen, oder sollten wir es bei dem belassen, was ist? Ich glaube, die weit überwiegende Mehrheit ist genauso wie ich der Meinung: Wir haben eine Verpflichtung, es zu regeln, um den Bürgern größere Sicherheit zu geben.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU ‑ Hubert Hüppe (CDU/CSU): Eine Scheinsicherheit!)

‑ Nichts im Leben ist vollständig sicher, Kollege Hüppe. So ist das nun einmal. Man kann im nächsten Moment die Treppe herunterfallen und sich verletzen. Das müssen wir hinnehmen. Das ist Teil der Begrenztheit der Kontrolle unserer eigenen Existenz. Wir als Gesetzgeber haben aber die Aufgabe, den Bürgern gegenüber dafür zu sorgen, dass es in möglichst wenigen Fällen passiert und dass sie möglichst viele Leitplanken haben, die sie dabei stützen, das Leben verantwortungsvoll zu führen.

Der Unterschied ‑ deswegen setze ich mich für den Bosbach‑Entwurf ein ‑ wird für mich in der Frage der Abstufung deutlich. Kann man sagen, dass es sich bei der Freiheit der Selbstbestimmung im Bereich der Patientenverfügung immer um die gleiche Freiheit handelt? Ich sage Ihnen: Nein, denn sie ist von unterschiedlichen Verantwortungen geprägt. Wenn es sich um den Einzelnen mit Blick auf sich selber handelt, dann ist es vielleicht die gleiche Verantwortung. Aber was ist, wenn die Krankheit nicht tödlich verläuft? Dann ist das größte Problem für die Angehörigen und die Umwelt, die Frage zu beantworten: Kann ich bei diesem Menschen, der nun ohne Bewusstsein ist ‑ um diesen Fall geht es ‑, loslassen? Wir als Gesetzgeber müssen Hilfen geben und dies ermöglichen. Aber es darf sich nicht einfach nur um eine selbstentschiedene, sondern muss sich um eine selbstbestimmte Beantwortung der Frage handeln, die sich der Patient in seiner Patientenverfügung gestellt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Selbstbestimmt bedeutet, möglichst genau zu wissen, was man macht. Deswegen haben wir immer wieder festgestellt ‑ ich erinnere an die Debatte über Spätabtreibungen, ohne einen Vergleich zu ziehen ‑: Es bedarf einer Abstufung. Je schwerwiegender und stärker der Eingriff in die Grundrechte und das Leben ist ‑ es macht nun einmal einen Unterschied aus, ob es sich um einen tödlichen Verlauf handelt oder nicht ‑, desto mehr ist der einzelne Bürger als Grundrechtsträger und verantwortungsvoller Mensch auch anderen gegenüber verpflichtet, sich damit auseinanderzusetzen. Deswegen glaube ich, dass man bei der Frage unterscheiden muss, wie man

verantwortungsvoll mit einer Patientenverfügung, die gelten soll, umgehen muss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Parlamentarische Initiativen
Juni 17, 2009, 1:18
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Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Es ist verfassungsrechtlich geboten steuerliche Berücksichtigungen von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung umzusetzen. Grundsätzlich steuerlich abzugsfähig sollen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge bleiben. Die ursprünglichen Pläne der Koalition, Zwangsbeiträge zu besteuern, wären verfassungswidrig gewesen.

Dringend nachgebessert werden muss bei der Unternehmsbesteuerung. Diese – und andere Maßnahmen – sind dringend erforderlich, um Arbeitsplätze in der Wirtschaft zu sichern.

Antrag: Kommunen bei der Finanzierung von Bahnübergängen entlasten

Nach jetzigem Stand greift bei der Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen die Finanzierungsvorschrift nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung von Bahnübergängen nicht an einer Finanzierungsschwäche eines Beteiligten scheitern zu lassen, gewährt das Eisenbahnkreuzgesetz einen Rechtsanspruch auf Erstattung eines Drittels der Kosten, welches bei Eisenbahnen der Bund trägt. Diese Regelung stellt bei kleineren Maßnahmen kein Problem dar, bei größeren, flächenintensiveren Umbaumaßnahmen ergibt sich allerdings das Problem, dass die Kommunen teilweise vor einer kaum zu bewältigen Finanzierungsaufgabe gestellt. Deshalb hat meine Fraktion einen Antrag gestellt, der die Kommunen entlasten würde, in dem der Finanzierungsanteil der Kommunen in den allgemeinen Baukosten des Bundes integriert ist und übernommen werden kann.



Opel – Produktion bald in Österreich und Ungarn
Juni 11, 2009, 9:00
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Magna setzt auf erhebliche Personalkostenreduzierung und Produktivitätssteigerung.

Magna möchte auf der einen Seite die Produktivität in deutschen Werken erhöhen und auf der anderen Seite die Produktion nach Österreich und Ungarn abziehen. Betroffen wird davon auch der Standort Bochum sein. Bis zu 1800 Stellen sollen in Bochum wegfallen.

Entsprechend dazu habe ich mich in der Rheinischen Post geäußert:

„Mich interessiert, seit wann die Bundesregierung diese Pläne kennt“, sagte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP) unserer Zeitung . „Mich interessiert auch, ob die Regierung allen Ernstes der Meinung ist, dass derartige Verlagerungen ins Ausland auch noch mit deutschen Steuergeldern abgesichert werden sollen.“

Der gesamte Artikel ist hier nachzulesen.



Europawahl 2009 in Deutschland
Juni 9, 2009, 1:31
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Seit 1979 sind die Bürger der Europäischen Union alle fünf Jahre aufgerufen, ihre parlamentarischen Vertreter zu wählen. So bildet sich in freier, geheimer und vor allem direkter Abstimmung die größte multinationale Volksvertretung der Welt und das mit stetig wachsender Bedeutung: Das Europäische Parlament hat ein Mitspracherecht in der Gesetzgebung, kontrolliert die Exekutive und verabschiedet den EU-Haushalt.

Im Gegensatz zur wachsenden Machtkompetenz des Europäischen Parlaments steht die seit 1979 kontinuierlich sinkende Wahlbeteiligung. Gaben bei der ersten Europawahl noch 62 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, so waren es in diesem Jahr nur noch 43,09 Prozent – ein trauriger Trend.

Bei der Europawahl am letzten Sonntag erreichten die Parteien der in Berlin regierenden Großen Koalition zusammen weniger als 60 Prozent. Die FDP schaffte ihr bislang bestes Europawahl-Ergebnis mit ihren 2.887.331 Stimmen bzw. 11 Prozent und ist damit der eindeutige Wahlsieger. Sie verbesserte sich gegenüber 2004 um 4,9 Prozentpunkte (und damit um 80,3 %!!) und entsendet damit 5 Abgeordnete mehr (insgesamt 12 Vertreter) ins Europäische Parlament.

Die Europawahl stand nach Erkenntnissen von „Infratest Dimap“ deutlich unter bundespolitischen Vorzeichen: 61 Prozent der Befragten ließen sich nach eigner Aussage bei ihrer Stimmabgabe von nationalen politischen Aspekten leiten. Zu ähnlichen Umfrageergebnissen kommt die „Forschungsgruppe Wahlen“, wonach für 57 Prozent die Bundespolitik im Vordergrund stand.

Was mich als Krefelder und Uerdinger besonders freut, ist das die Krefelder FDP über dem Bundesdurchschnitt liegt! Mit Zuwächsen von stadtweit 4,79 Prozentpunkten und einem vorläufigem amtlichen Endergebnis von 13,75 Prozent ist die FDP drittstärkste Kraft in Krefeld. So hat Uerdingen 13,48 Prozent erreicht! Weitere detaillierte Ergebnisse aus Krefeld können Sie auf den Seiten des Kommunalen Rechenzentrums abrufen:

http://wahl.krzn.de/ew2009/wep350/



Schreckensjahr 2010?
Juni 9, 2009, 11:24
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2010 könnte das Schreckensjahr für den Staatshaushalt werden. Ich warne daher vor weiteren Bürgschaften der Bundesregierung für angeschlagene Unternehmen.

Im Interview mit der „Wirtschaftswoche“ erkläre ich, dass der Bundesetat durch die Bürgschaften weitaus stärker belastet werden als von Peer Steinbrück bislang veranschlagt. Die Neuverschuldung könnte somit auf 90 Milliarden Euro ansteigen.

Die Steuern der Bürger sind nicht dazu da wirtschaftliches, individuelles Versagen auszugleichen.

Das ganze Interview können Sie hier nachlesen.