Ich grüße Sie aus dem Süden Deutschlands, wo ich gerade auf „Wahlkampftour“ bin. Dennoch, trotz vieler Termine, möchte ich heute einen weiteren Beitrag in der Rubrik „Parlamentsdeutsch“ schreiben.
Der „Hammelsprung“ ist ein parlamentarisches Abstimmungsverfahren, bei dem aufgrund vorheriger unklarer Stimmergebnisse die Abgeordneten den Plenarsaal verlassen müssen. In der Regel stimmen die Abgeordneten durch Handzeichen oder Aufstehen ab. Bestehen Zweifel über das Ergebnis, kommt es zum sogenannten „Hammelsprung“.
Dazu verlassen die Parlamentarier den Plenarsaal und dürfen den Saal durch eine der mit Ja, Nein oder Enthaltung bezeichneten Türen den Saal wieder betreten. Somit ist eine exakte Stimmzählung möglich.
Übrigens: Ich habe bislang an ungefähr zehn Hammelsprüngen teilgenommen. Einer ist mir dabei besonders in Erinnerung geblieben, da dieser um 23 Uhr stattfand und ich kurzfristig noch zum Reichstag gekommen bin.
Ursprung des Namens „Hammelsprung“ geht auf ein Intarisienbild über einer Abstimmungstür im alten Reichtagsgebäude zurück. Das Bild zeigt den blinden Polyphem aus der griechischen Sage, der seine Hammel zählt, unter deren Bäuchen sich Odysseus versteckt hatte und fliehen konnte.
P.S.: Wer sich fragt, wie ich in diesen Tagen Zeit haben kann, eine Rubrik „Parlamentsdeutsch“ in meinem Blog zu führen, dem möchte ich sagen, dass dies von mir vorbereitete Texte sind, die ich nur kurzfristig überarbeite und dann einstelle.
Auch heute möchte ich einen neuen Beitrag zum Thema „Parlamentsdeutsch“ schreiben:
Im Ältestenrat sind nicht – wie vielleicht zunächst angenommen wird – die ältesten Parlamentarier. Es handelt sich vielmehr um erfahrene. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellervertretern (derzeit sechs) sowie 23 weiteren Abgeordneten.
Die Aufgabe des Ältestenrates besteht hauptsächlich in der Unterstützung des Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag. So legt er beispielsweise die Termine für die Sitzungswochen fest und einigt sich über die Tagesordnung. Er ist ein geschäftsführendes Gremium des Deutschen Bundestages. Wegen der Aufgabenfülle setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die fachlich unterstützen.
Der Ältestenrat ist außerdem der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten über parlamentarische Abläufe besprochen und geschlichtet werden.
Übrigens auch die jeweiligen Landtage haben einen Ältestenrat.
Durch die voreilige und fast schon abenteuerliche Festlegung der Bundesregierung auf nur einen, wegen seiner russischen Beteiligung von GM nicht favorisierten Investor (Magna), hat die Bundesregierung das Heft und somit die Kontrolle über die Zukunft der Opel-Mitarbeiter aus der Hand gegeben. Die Verhandlungsposition von General Motors wurde dadurch nur gestärkt.
Es konnte nicht davon ausgegangen werden, dass GM eine seiner wenigen, wirklich werthaften Marken, einfach so abgeben würde und nicht versucht, ein wenig zu „zocken“. Es musste im Gegenteil damit gerechnet werden, dass GM taktiert. Die Bundesregierung hat es in den Verhandlungen eindeutig versäumt, ein klares Bekenntnis für einen Verkauf der Marke Opel von GM zu erreichen (Jedenfalls wenn man der eigenen Grundüberlegung folgen wollte). Nirgendwo wurde eine solche Klausel klar fixiert.
Eine derartige Vorgehensweise ist nicht konsequent und könnte letzlich dazu führen, dass GM seinen, seit Durchlaufen des beschleunigten Insolvenzverfahrens und dem Einstieg der US-Regierung, wieder deutlich verlängerten Hebel ansetzt und zu m eigenen Vorteil nutzt.
Die FDP hätte sich nicht zu einer voreiligen Festlegung und damit der Schwächung der Verhandlungsposition hinreißen lassen. Wir hätten alle Alternativen eingehend geprüft und erst dann entschieden, welches Angebot und welcher Weg vom Bund, wenn nötig, finanziell begrenzt und befristet unterstützt wird.
Anders als die Bundesregierung hätten wir uns nicht zum Spielball bei der Sanierung GMs gemacht! Hier liegt halt die Gefahr, wenn Politik mit Steuerzahlergeldern versucht Politik zu machen.
Wer blickt beim Steuerrecht noch wirklich durch? Vielleicht hilft unsere kleine neue Folge, das Steuerdickicht ein wenig zu lichten…
Hier ist sie!
Nachdem mich in der Vergangenheit häufiger Fragen zu Fachbegriffen aus dem parlamentarischen Alltag erreichten, möchte ich dies zum Anlass nehmen, im Rahmen einer wöchentlichen Serie über meinen Blog und meine Homepage ein Lexikon zum Parlamentsdeutsch zu erarbeiten.
Mit dem Fraktionszwang beginne ich mit einem Begriff, der nicht nur zu Fragen, sondern mit Blick auf die Unabhängigkeit des Mandates zuweilen auch zu kritischen Anmerkungen führt:
Einen Fraktionszwang habe ich selber in den sieben Jahren meiner Abgeordnetentätigkeit indes bisher nie empfunden. Auch in der Zeit zuvor als Fraktionsreferent habe ich nicht erlebt, dass es einen in der Öffentlichkeit so beschriebenen Fraktionszwang gab. Bestes Beispiel in den Regierungsjahren bis 1998 war für mich die Abstimmung über den Lauschangriff, bei dem mehrere Mitglieder der FDP Fraktion anders abgestimmt haben als die Fraktion. Auch ich selber habe schon mehrfach anders gestimmt als meine Fraktion, sowohl bei Bundeswehreinsätzen als auch bei ethischen Fragen, insbesondere beim Thema Patientenverfügung gehörte ich zu einer sehr geringen Minderheit, die eine andere Position als die Fraktion eingenommen hat. Einen Zwang hat es bei all diesen Situationen nicht gegeben.
Vielmehr ist das grundsätzlich einheitliche Abstimmen einer Fraktion aus meiner Sicht (typisch Jurist) Teil eines Vertrages, den ich als Abgeordneter mit den anderen Kollegen meiner Fraktion schließe. Im Wesentlichen folge ich den Abstimmungsverhalten derjenigen, die in dem Fachthema, über das abgestimmt wird, die höchste Sachkenntnis besitzen. Gleiches gilt umgekehrt, wenn die Federführung fachlich bei mir liegt.
Dann, wenn ein Abgeordneter ethisch, moralisch oder aus anderen wesentlichen Grundsätzen (das kann schon mal der Haushalt sein) davon abweichen möchte, entsteht bei mir, aber auch bei vielen Kollegen, mit denen ich darüber spreche, ein Abwägungsprozess , der notfalls in einer Abstimmung in der Fraktion mündet.
Ebenso ergeht es mir, wenn ich federführend ein Thema – zumeist den Haushalt – bearbeite. Ein Thema also, bei dem andere Kollegen sagen, sie hätten für ihren Politikbereich gerne mehr Geld (des Steuerzahlers). Hier versuche ich die Fraktion davon zu überzeugen, dass nicht alle – auch noch so guten Wünsche – erfüllbar sind und setze so bei meinen Kollegen einen Abwägungsprozess in Gang.
Sicherlich entspricht es nicht dem demokratischen Ideal eines vollkommen freien und vollkommen unabhängigen Abgeordneten, dass er regelmäßig mit seiner Fraktion abstimmt. Außerdem organisiert man sich aber innerhalb der Fraktionen demokratisch. So findet dann auch die Frage, welche Position eine Fraktion einnimmt, ihre Antwort in einem demokratischen Abstimmungsprozess innerhalb der Fraktion. Letztlich ist dieses der Weg, nach den oben beschriebenen Kriterien mit den oben genannten Ausnahmen, dem der einzelne Abgeordnete folgt und die die Funktionsfähigkeit des Parlaments garantieren.
Wichtig bleibt jedoch auch, dass der Bürger erkennen kann, wie der Abgeordnete gestimmt hat.
Bundesweit haben am Sonntag vor allem die Landtagswahlen im Saarland, in Sachsen und Thüringen für Aufmerksamkeit gesorgt. Und das obwohl bei den zeitgleichen Kommunalwahlen in meiner Heimat Nordrhein-Westfalen mit über 14 Millionen Bürgern etwa drei mal so viele wie in den drei Ländern zusammen zum Urnengang aufgerufen waren.
Wie bei den Landtagswahlen hat die FDP, auch in den Gemeinden meines Wahlkreises Krefeld I-Neuss II, stark abgeschnitten und viele Mandate in Stadt- und Gemeideräten und Kreistag hinzugewonnen.
In Krefeld steht mit 10,2 % bei der Ratswahl das beste Ergebnis seit den 60er Jahren zu Buche, in Neuss selbst konnte die absolute Mehrheit der CDU gebrochen und mit mehr als 11 % ebenfalls ein starkes eigenes Ergebnis geholt werden. Aus diesen und weiteren guten Ergebnissen ragt das der FDP für den Jüchener Gemeinderat mit 16,6 % der Stimmen heraus, von Meerbusch ganz zu schweigen, denn das sind Zahlen (21,8 %) außerhalb der Skala.
Trotz aller Erfolge der FDP bleibt der Wehrmutstropfen des schlechten Unions-Ergebnisses. In Krefeld erlebte die CDU mit nur 35,4% ein erneutes Fiasko. Die Fortsetzung der schwarz-gelben Ratskoalition ist nicht mehr möglich und so beginnt nun die Suche nach neuen Mehrheiten. Bei allen Unterschieden und geringem Aussagewert für die Bundestagswahl steht eines jedoch fest: Die Schwäche der Union kann wohl nur kompensieren, wer FDP wählt. Anderenfalls finden wir uns im Bund nach dem 27. September nur allzu schnell in einer großen Koalition oder – wenn die SPD entgegen aller Beteuerungen die einzige Möglichkeit ergreift, Frank-Walter Steinmeier doch noch zum Kanzler zu wählen – in einem rot-rot-grünen Linksbündnis wieder.
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Nun hat Deutschland also abgewrackt… Die vermeintliche Umweltprämie als Ersatzdroge für die krisengeplagte Automobilindustrie. Finanziert mit Milliarden der Steuerzahler. Verteilt mit der Subventions-Gießkanne. Die asiatischen Kleinwagenhersteller freut es, Gebrauchtwagenhändler und Reparaturwerkstätten in Deutschland jammern heute, die deutschen Autohersteller morgen. Die Bundesregierung hat keine Brücke über die Krisenschlucht gebaut, sie hat sie nur in die nächste Legislatur verschoben. Die Alternative: Niedrige und gerechte Steuern. Das entlastet alle Bürger und schafft Freiheit für Konsum und Investition.
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Gestern tagte der Haushaltsausschuss und neben so wichtigen Berichten wie dem über die Inanspruchnahme des Kredit- und Bürgschaftsprogrammes (über 115 Mrd Euro) zur Vermeidung einer Kreditklemme insbesondere zu Lasten mittelständischer Unternehmen standen auch vermeintlich brisante Themen auf der Tagesordnung. Diese waren in unterschiedlichen Zeitungen nachzulesen bzw. im Hamburger Abendblatt habe ich dazu einen Kommentar geschrieben. Einige Links hänge ich Ihnen an.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/otto-fricke-der-chefaufklaerer-der-fdp;2449349
http://www.zeit.de/newsticker/2009/8/26/iptc-bdt-20090826-664-22212512xml
http://www.tagesschau.de/inland/haushaltsausschuss104.html
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Es ist Wahlkampf. Da wird der Ton der politischen Auseinandersetzung leider schon einmal rauer, oft leider auch unsachlich. Das gilt leider auch für die Debatte um externe Berater der Bundesregierung.
Eine sachliche Auseinandersetzung muss zunächst einmal zwischen solchen externen Beratern differenzieren, die in den Ministerien arbeiten – deren Tätigkeit in einer auch vom Haushaltsausschuss gefordertenVerwaltungsvorschrift klar geregelt ist – und solchen externen Beratern, die einen entsprechenden Auftrag zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen erhalten.
Ähnlich der Vorschrift für externe Mitarbeiter im Ministerium bedarf es zukünftig auch fürderen Einsatz klarer Regeln. Zum einen muss der Gesetzgeber, das ist und bleibt das Parlament, unabhängig davon, wer einen Gesetzentwurf vorbereitet, schon vor der Einbringung in den Deutschen Bundestag wissen, wer zu welchem Zeitpunkt mit welchen Interessenhintergründen an den Vorlagen mitgearbeitet hat. Spätestens bei der Einbringung in den Bundestag sollte dies, so meine ich, im Vorblatt zumGesetzentwurfverschriftlicht sein.
Zum anderen muss die Bundesregierung verpflichtet werden, vor der Auftragsvergabe an einen externen Berater zu prüfen, ob der Rückgriff auf eigenes Personal oder für ein neues spezielles Thema die Einstellung neuer Angestellter oder Beamter, wohlwissend um die Dauer der Einarbeitung und die dann dauerhafte Bezahlung, nicht günstiger ist. Grundsätzlich sollten natürlich immer die bestehenden Ressourcen der an sich gut arbeitendenMinisterialbürokratie genutzt werden.
Schließlich muss sichergestellt sein, dass die Auftragsvergabe davon abhängt– das kenne ich aus eigener anwaltlicher Erfahrung – , dass der externe Berater mögliche Interessenskonflikte ausdrücklich ausschließt. Wenn ich den Ehemann in einer Scheidungssache vertrete, kann ich schließlich zugleich nicht auch seine Ehefrau in meiner Kanzlei beraten.
Übrigens: Der Einsatz externer Beratern kann (gerade) auch dann zu Interessenkonflikten führen, wenn er den Steuerzahler nichts kostet, weil Berater kein Honorar verlangen.
Dass sich gegenwärtig besonders das Justizministerium von Frau Zypries darüber beklagt, einzelne Gesetzentwürfe würden ohne weitere ministerielle Überprüfung unmittelbar aus der Feder von Großkanzleien ins Kabinett geleitet, verwundert schon deshalb, weil das Justizministerium jedenGesetzentwurf aller anderen Ressorts vor Weiterleitung ans Kabinett zur Rechtsförmlichkeitsprüfung erhält.